Beitragsordnung


A) Aufnahmegebühr      
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 17,85 € (inkl. der gesetzl. geltenden USt z. Zt. 19 %)      

B ) Jahresbeitrag      
Entsprechend der Bemessungsgrundlage staffeln sich die Jahresbeiträge      
gemäß der unten aufgeführten Tabelle. Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt:      

Summe aus      
1.  Bruttobeträgen auf der/den Lohnsteuerbescheinigung/en des entsprechenden Jahres    
2.  + dem Bruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Lohnersatzleistungen und dergleichen, (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld...)    
3. + Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung     
4. + Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.) bis 4.)  genannten Einnahmen bei der Ermittlung der Beitragsbemessung zusammengerechnet.   
    

Bemessungsgrundlage      Mitgliedsbeitrag
ohne 19% Ust
           
19 % Ust         Mitgliedsbeitrag
inkl. 19% Ust
bis 10.000 €40,00 €7,60 €47,60 €
von 10.001 € bis 18.000 €    60,00 €11,40 €71,40 €
von 18.001 € bis 28.000 €      85,00 €16,15 €101,15 €
von 28.001 € bis 38.000 €     105,00 €19,95 €124,95 €
von 38.001 € bis 45.000 €        125,00 €23,75 €148,75 €
von 45.001 € bis 52.000 €145,00 €27,55 €172,55 €
von 52.001 € bis 60.000 €170,00 €32,30 €202,30 €
von 60.001 € bis 70.000 € 190,00 €36,10 €226,10 €
von 70.001 € bis 80.000 €215,00 €40,85 €255,85 €
über 80.000 €235,00 €  44,65 €279,65 €

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.  
 

    

Hauptverwaltung: Bahnhofstr. 12, 29690 Schwarmstedt * Vorstand: Kerstin Hey *   Den Verein selbst berechtigende oder verpflichtende Erklärungen, ausgenommen solche steuerrechtlicher Art, müssen vom Vorstand unterzeichnet sein.