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Einladung zur Mitgliederversammlung
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Abgabetermin für die Steuererklärung 2013
Abgabetermin für die Steuererklärung 2013 ist der 31.05.2014. Arbeitnehmer sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn sie
- als Ehepaar die Steuerklassenkombination III / V oder auch bei IV / IV im Faktorverfahren
- ein Freibetrag eingetragen wurde
- Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben
- Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre (z.B. Abfindungen) erhalten haben
- Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld) über 410 EUR im Jahr erhalten haben
- In Veranlagungsjahr geheiratet haben oder geschieden wurden