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Einladung zur Mitgliederversammlung
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Abgabetermin für die Steuererklärung 2013

Abgabetermin für die Steuererklärung 2013 ist der 31.05.2014. Arbeitnehmer sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn sie

  1. als Ehepaar die Steuerklassenkombination III /  V oder auch bei   IV / IV im Faktorverfahren
  2. ein Freibetrag eingetragen wurde
  3. Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben
  4. Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre (z.B. Abfindungen) erhalten haben
  5. Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld) über 410 EUR  im Jahr erhalten haben
  6. In Veranlagungsjahr geheiratet haben oder geschieden wurden