Steuertipps

Handwerkerrechnungen sind absetzbar

absetzbar sind Anteile der Kosten für die Arbeitszeit, Vorhalten von Maschinen, An- und Abfahrtskosten für:

  1. Schornsteinfeger,   
  2. Reparaturen von Haushaltsgeräten,
  3. Reparatur Ausbesserungsarbeiten am Haus, Terrasse, Dach, Garage
  4. Reparatur und Austausch von Bodenbelgen (Teppich, Fliesen, Laminat)
  5. Reparatur, Wartung  oder Austausch von Heizungs-, Gas- und Wasserinstallationen
  6. Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
  7. Modernisierung, Austausch von Fenstern
  8. Maßnahmen der Gartengestaltung

Alle Kosten müssen mit einer Rechnung aus der eindeutig die Lohnleistungen hervorgehen und dem zugehörigen Zahlungsbeleg (KONTOAUSZUG !!!) nachgewiesen werden

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind absetzbar

Dazu zählt einfach ausgedrückt, alles das was Sie selbst erledigen könnten, dies aber durch einen Anderen(Dienstleister) erledigen lassen. 

  1. Reinigung von Wohnräumen und anderen Gemeinschaftsräumen
  2. Fenster putzen, Teppichreinigung
  3. Straßen/Gehwegreinigung, Schneeräumen
  4. Kochen, Bügeln, Hausmeisterleistungen
  5. Gartenpflegearbeiten wie  Hecke schneiden, Rasen mähen usw.
  6. Hundesitting, Briefkasten leeren und Blumen gießen  im Urlaub ….
  7. Umzugsdienstleistungen ( Spedition, Möbelpacker)
  8. Pflege von kranken Personen
  9. Fußpflege, Kosmetik, Frisör – die ins Haus kommen
  10. Tagesmutter, Au pair bei Ihnen im Hause
  11. Haushaltshilfe welche über die Bundesknappschaft gemeldet ist


Alle Kosten müssen mit einer Rechnung aus der eindeutig die Lohnleistungen hervorgehen und dem zugehörigen Zahlungsbeleg (KONTOAUSZUG !!!) nachgewiesen werden. Nachweis der Bundesknappschaft über abgeführte Beiträge.

  1. Schornsteinfeger – Vorsicht bei der Rechnung
    Es wird nicht mehr der vollständige Rechnungsbetrag als Handwerkerleistung vom Fiskus anerkannt, sondern nur noch Ausgaben für Reparatur und Wartungsarbeiten. Mess und Überprüfungsarbeiten dürfen ab 2014 nicht mehr angesetzt werden.
  2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    Wenn Sie und der andere Elternteil sich gleichermaßen um die Erziehung des gemeinsamen Kindes kümmern, können Sie wählen bei wem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgezogen werden soll.
  3. Hundesitter und Katzensitter
    Wird Ihr Haustier von einer dritten Person in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung betreut, können Sie die Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20% höchstens 4000,- EUR absetzten
  4. Abschirmung vor Elektrosmog
    Haben Sie Maßnahmen zum Schutz vor Strahlungen durch Funkwellen ergriffen, z.B. spezielle Tapeten bei der Renovierung verwendet, können die Kosten als Außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.