Beitragsordnung


A) Aufnahmegebühr      
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 20,00 € (inkl. der gesetzl. geltenden USt z. Zt. 19 %)      

B ) Jahresbeitrag      
Entsprechend der Bemessungsgrundlage staffeln sich die Jahresbeiträge      
gemäß der unten aufgeführten Tabelle. Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt:      

Summe aus      
1.  Bruttobeträgen auf der/den Lohnsteuerbescheinigung/en des entsprechenden Jahres    
2.  + dem Bruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Lohnersatzleistungen und dergleichen, (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld...)    
3. + Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung     
4. + Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.) bis 4.)  genannten Einnahmen bei der Ermittlung der Beitragsbemessung zusammengerechnet.   
    

Bemessungsgrundlage      Mitgliedsbeitrag
ohne 19% Ust
           
19 % Ust         Mitgliedsbeitrag
inkl. 19% Ust
bis 10.000 €37,82 €7,18 €45,00 €
von 10.001 € bis 15.000 €    58,82 €11,18 €70,00 €
von 15.001 € bis 25.000 €      84,03 €15,97 €100,00 €
von 25.001 € bis 35.000 €     109,24 €20,76 €130,00 €
von 35.001 € bis 45.000 €   134,45 €25,55 €160,00 €
von 45.001 € bis 55.000 €159,66 €30,34 €190,00 €
von 55.001 € bis 60.000 €184,87 €35,13 €220,00 €
von 60.001 € bis 70.000 € 210,08 €39,92 €250,00 €
von 70.001 € bis 80.000 €235,29 €44,71 €280,00 €
von 80.001 € bis 90.000 €260,50 €49,50 €310,00 €
von 90.001 € bis 100.000 €285,71 €54,29 €340,00 €
über 100.000 €310,92 €  59,08 €370,00 €
Je Vermietungsobjekt54,62 €10,38 €65,00 €

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.  
 

    

Hauptverwaltung: Bahnhofstr. 12, 29690 Schwarmstedt * Vorstand: Kerstin Hey *   Den Verein selbst berechtigende oder verpflichtende Erklärungen, ausgenommen solche steuerrechtlicher Art, müssen vom Vorstand unterzeichnet sein.